ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Agenturleistungen der vibs.media GmbH

A. Allgemeine Regelungen

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der vibs.media GmbH, Planckstraße 17, 71665 Vaihingen an der Enz (nachfolgend „vibs.media”) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Sie gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.

1.2 Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

„Kunde“ sind Unternehmer, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss mit dem Verkäufer in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts;

„Parteien“ sind der Kunde und vibs.media gemeinsam;

„Leistungsgegenstand“ oder „Leistung“ ist jede dienstvertragliche oder werkvertragliche Leistung, die vibs.media im Rahmen eines Auftrags übernimmt;

„Subunternehmer“ ist ein Unternehmer, der von vibs.media damit betraut wird, einen Teil der Leistungserbringung auf dessen Rechnung auszuführen.

„Content“ betrifft sämtliche Leistungen in Bezug auf die Erstellung von Inhalten, Texten;
„Design“ betrifft sämtliche Leistungen in Bezug auf die Erstellung von Grafiken oder Druckvorlagen jeglicher Art (z. B. Visitenkarten, Flyer, Broschüren u.a.);

„Audioproduktion“ betrifft sämtliche Leistungen in Bezug auf die Erstellung von Tondateien jeglicher Art (z. B. Ansagetexte, Tonspuren für Videos u.a.);

„Videoproduktionen“ betrifft sämtliche Leistungen in Bezug auf die Herstellung von bewegtem Bildmaterial (z. B. Filmen, Animieren, Schneiden u.a.).

1.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, finden abweichende Geschäftsbedingungen keine Anwendung. Das gilt auch dann, wenn vibs.media in Kenntnis der abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen
vibs.media und dem Kunden, auch wenn nicht erneut ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

1.4 Alle Angebote von vibs.media sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie sind als verbindliche Angebote gekennzeichnet.1.5 Soweit ein Geschäft im elektronischen Geschäftsverkehr vorliegt, verzichtet der Kunde gemäß § 312 i Abs. 2 Satz 2 BGB auf die Erfüllung der Informationspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr nach § 312 i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Satz 2 BGB.

2 Leistungsänderung

2.1  Will der Kunde den vereinbarten Leistungsgegenstand durch geänderte oder neue Anforderungen wesentlich ändern oder erweitern, so hat er seinen Änderungswunsch vibs.media in Textform mitzuteilen. vibs.media prüft darauf hin, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Aufwände und der zeitlichen Einschätzungen haben wird und teilt diese dem Kunden mit. vibs.media unterbreitet entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.

2.2 vibs.media kann die Ausführung eines Änderungs- oder Erweiterungsverlangens des Kunden verweigern, wenn die Änderungen oder Erweiterungen nicht durchführbar sind oder wenn vibs.media deren Ausführung im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit unzumutbar ist.

2.3 Die Parteien werden sich bei einem positiven Ergebnis der Prüfung über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis dokumentieren.

2.4 Kommt eine Einigung nicht zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.

2.5 Möglicherweise von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit erforderlich verschoben.

2.6 Der Kunde hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwände zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags und etwaige Stillstandszeiten. Die Aufwände werden nach der üblichen Vergütung von vibs.media berechnet.

3 Leistungserbringung, Leistungsort

3.1 Für die gemeinsame Abstimmung zur laufenden Leistungserbringung stellt vibs.media bei Bedarf ein Kommunikationstool zur Verfügung, welches vom Kunden im Rahmen der Zusammenarbeit zu nutzen ist. Anfragen werden abhängig vom Eingang und der Priorität der Eingänge bearbeitet.

3.2 vibs.media erbringt seine Leistungen in den eigenen Geschäftsräumen. Vereinbaren die Parteien einen Leistungsort, der vom Sitz von vibs.media abweicht, so hat der Kunde zusätzliche Reise- und Fahrtkosten zu zahlen. Die Höhe der Kosten ergibt sich aus dem Angebot von vibs.media.3.3 Beratungsleistungen werden wahlweise und in Abstimmung mit dem Kunden per E-Mail, telefonisch oder in Kundengesprächen (Workshops) sowie Online-Meetings erbracht.

4 Projektmanagement, Ansprechpartner

4.1 Die Parteien werden unverzüglich nach Vertragsschluss jeweils einen Projektleiter bzw. Ansprechpartner und einen Stellvertreter benennen, die für die jeweils andere Vertragspartei bei allen Fragen und allen Absprachen jeglicher Art betreffend das Projekt ausschließlich zuständig sind. Die Parteien versichern, dass die von ihnen zu benennenden Projektleiter und Stellvertreter umfassend zu allen Entscheidungen bevollmächtigt sind, die das Projekt betreffen.

4.2 Den Parteien steht es frei, die von ihnen benannten Projektleiter bzw. Ansprechpartner und deren Stellvertreter durch andere Personen zu ersetzen. Änderungen sind dem Vertragspartner jeweils unverzüglich in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. Bei der Vornahme von Änderungen werden die beiden Parteien dafür Sorge tragen, dass keine Störungen des Projektablaufs eintreten und neu benannte Personen über alle notwendigen Informationen und über die Sachkunde verfügen, die für einen reibungslosen weiteren Projektverlauf notwendig sind.

5 Vergütung

5.1 Für die Leistungen von vibs.media wird die im Angebot genannte Vergütung fällig. Sofern im Angebot keine Vergütung genannt ist, gelten die aktuellen Preise von vibs.media zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Präsentationen von vibs.media werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Aufwand von vibs.media abgerechnet.

5.2 Der Kunde trägt nach vorheriger Vereinbarung und gegen Nachweis tatsächlich angefallene Reisekosten und Spesen (z.B. Zugtickets, Benzin, Hotelkosten etc.) und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallende Entgeltforderungen Dritter. Reisezeiten von vibs.media sind zu vergüten.

5.3 Besondere Auslagen wie z. B. Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungs- oder Übersetzungskosten sowie jegliche Kosten von Drittanbietern, die vibs.media absprachegemäß vermittelt (z. B. Messebau, Live-Streamingdienste u.a.), werden vom Kunden getragen.

5.4 Sämtliche Preisangaben und -vereinbarungen verstehen sich in Euro und zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

5.5 Soweit im Angebot nicht anders geregelt, werden bei Auftragserteilung durch den Kunden die folgenden Zahlungen fällig: 50 % der Gesamtkosten bei Auftragserteilung sowie 50 % bei Fertigstellung/Bereitstellung zur Abnahme.

5.6 Soweit im Angebot nicht anders geregelt, erfolgen Abrechnungen in laufenden Projekten monatlich jeweils zum Monatsende.

5.7 Zahlungen sind 7 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

5.8 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe der jeweiligen Banksätze für Überziehungskredite berechnet, mindestens aber die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz. vibs.media ist berechtigt, zusätzlich eine Schadenspauschale in Höhe von 40 EUR geltend zu machen. vibs.media behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

5.9 vibs.media ist im Falle eines Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, sowohl aus dem gleichen Vertragsverhältnis als auch aus etwaigen weiteren Vertragsverhältnissen ein Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf für den Kunden zu erbringende Leistungen geltend zu machen.

5.10 vibs.media ist berechtigt, die geltenden Preise auch während eines laufenden Vertrags zu ändern, wenn ein Fertigstellungstermin mehr als sechs Monate nach Vertragsschluss liegt bzw. vereinbart wurde und es zu Kostenerhöhungen (gestiegener Beschaffungskosten, Steuern oder Abgabe) kommt. Dem Kunden werden Preisanpassungen unverzüglich mitgeteilt. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % der vereinbarten Vergütung, steht dem Käufer ein Kündigungsrecht zu.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde unterstützt vibs.media bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Zu den Mitwirkungspflichten gehört insbesondere das zur Verfügung stellen der zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Dokumentationen und Unterlagen aus seiner Sphäre. Diese Mitwirkungen sind Hauptleistungspflicht des Kunden.

6.2 Sofern nötig, gewährleistet der Kunde vibs.media und die von ihr eingesetzten Personen den Zugang zum Einsatzort und hält seine Mitarbeiter zur Zusammenarbeit mit vibs.media an, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist.

6.3 Sofern die Parteien die Erbringung der Leistungen im Wege der Fernwartung vereinbart haben, wird der Kunde auf seine Kosten die hierfür erforderlichen technischen Voraussetzungen schaffen.

6.4 Die vorstehend ausdrücklich genannten Mitwirkungshandlungen hat der Kunde spätestens innerhalb einer Woche nach Anforderung durch vibs.media zu erbringen. Für die Erbringung weiterer Mitwirkungshandlungen ist vibs.media berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist zu setzen. Im Übrigen hat der Kunde auf Anschreiben oder Anfragen von vibs.media grundsätzlich spätestens innerhalb von 2 Werktagen zu reagieren.

6.5 Der Kunde stellt in der erforderlichen Anzahl eigene Mitarbeiter zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.

6.6 Dem Kunden ist bekannt, dass durch eine Verletzung oder Verzögerung der Mitwirkungsverpflichtungen die Leistungen von vibs.media im Zweifel nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden können. Dies kann insbesondere zu Verzögerungen im vereinbarten Zeitplan oder zu Mehraufwänden und führen.

6.7 Sämtliche Mitwirkungshandlungen, zu denen der Kunde verpflichtet ist, nimmt er auf eigene Kosten vor.

6.8 vibs.media ist zur außerordentlichen Kündigung eines Vertrages berechtigt, falls der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen seine Mitwirkungspflichten verstößt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er vereinbarte Zahlungen nicht oder nicht fristgerecht leistet, Informationen, Materialien, Mitwirkungshandlungen nicht bereitstellt oder erbringt, über einen längeren Zeitraum nicht erreichbar ist oder das Fortschreiten des Auftrages in irgendeiner anderen Art und Weise behindert.

7 Termine

7.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von vibs.media ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet und zugesagt werden.

8 Abnahme

8.1 Sind werkvertragliche Leistungen vereinbart, wird vibs.media dem Kunden die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse zur Abnahme bereitstellen und die Abnahmefähigkeit mitteilen. vibs.media ist berechtigt, dem Kunden auch einzelne Leistungen zur Teilabnahme vorzulegen. Mit Zugang der Mitteilung der Abnahmefähigkeit beginnt für den Kunden eine Frist von zehn Werktagen, innerhalb derer er zur schriftlichen Abnahmeerklärung verpflichtet ist, soweit die Arbeitserzeugnisse oder Leistungen im Wesentlichen den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Etwaig vorhandene Mängel sind vibs.media unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

8.2 Verstreicht die Abnahmefrist, ohne dass eine Abnahmeerklärung oder eine Mängelanzeige bei vibs.media eingeht, so gilt das Arbeitserzeugnis mit Fristablauf als mangelfrei abgenommen. Das Arbeitserzeugnis gilt ebenfalls als mängelfrei abgenommen, wenn der Kunde es in Betrieb nimmt, veröffentlicht oder die hierfür vereinbarte Vergütung bezahlt.

8.3 Vom Kunden angezeigte, abnahmerelevante Mängel wird vibs.media in angemessener Frist beseitigen oder in sonstiger Form beheben. Hiernach ist die Abnahme zu wiederholen. Die Abnahmeerklärung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Verwendbarkeit des Arbeitserzeugnisses nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

9 Freigaben

9.1 Sind dienstvertragliche Leistungen vereinbart, meldet vibs.media dem Kunden die Fertigstellung der gesamten oder auf einen Abschnitt bezogenen Leistungen und deren Zugänglichmachen. Der Kunde prüft daraufhin unverzüglich, ob die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht wurden. Wurden die Leistungen im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde die Leistungen unverzüglich schriftlich oder in Textform freizugeben.

9.2 Ist der Kunde der Auffassung, die vorgelegten Leistungen seien im Wesentlichen nicht vertragsgemäß, so hat er seine Beanstandungen vibs.media unverzüglich, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Zugänglichmachen der Leistungen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen.

9.3 Macht der Kunde innerhalb von zwei Wochen nach Meldung der Fertigstellung durch vibs.media keine Beanstandungen geltend, gilt die Freigabe als stillschweigend erteilt. vibs.media wird den Kunden mit der Meldung der Fertigstellung auf diese Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

9.4 Erfolgt die Leistungsbeanstandung durch den Kunden fristgemäß, wird vibs.media hier-zu unverzüglich gegenüber dem Kunden Stellung nehmen. Die Parteien werden dann versuchen, eine Einigung über das weitere Vorgehen herbeizuführen. vibs.media ist nur verpflichtet weiterhin tätig zu werden, wenn die Einigung binnen einer weiteren Frist von zwei Wochen erzielt wird. Scheitert ein Einvernehmen, wird der Vertrag beendet, es sei denn, der Kunde erklärt sich mit der Fortführung unter Vorbehalt der ihm wegen der Beanstandungen zustehenden Rechte einverstanden.

9.5 Die Freigabeerklärung darf nicht wegen unerheblicher Mängel verweigert werden. Unerheblich sind solche Mängel, welche die Verwendbarkeit der Leistung nicht oder nicht erheblich beeinträchtigen.

10 Gewährleistung

Sind werkvertragliche Leistungen vereinbart, richtet sich die Gewährleistung nach den folgenden Bestimmungen:

10.1 vibs.media steht dafür ein, dass die Leistungsergebnisse die vertraglichen Anforderungen im Wesentlichen erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

10.2 vibs.media übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erstellten Arbeitserzeugnisse bei allgemeinen Veränderungen der Technik (z. B. Browser, Servertechnologie, Plug-Ins Betriebssysteme, Online-Zugänge etc.) ihre vertraglich vereinbarte Eignung auch unter den veränderten Umständen behalten. Ein Anspruch auf nachträgliche Anpassung besteht nicht.

10.3 Liegt ein Mangel vor, kann vibs.media dem Kunden, soweit dies möglich und dem Kunden im Hinblick auf die Auswirkungen des Mangels zumutbar ist, bis zur endgültigen Behebung des Mangels eine Zwischenlösung zur Umgehung des Mangels (Work-around) bereitstellen.

10.4 vibs.media steht dafür ein, dass die im Rahmen der Vereinbarung von vibs.media er-brachten Arbeitserzeugnisse frei von Schutzrechten Dritter sind und nach Kenntnis von vibs.media auch keine sonstigen Rechte bestehen, die eine vertragsgemäße Nutzung einschränken oder ausschließen. vibs.media stellt den Kunden von sämtlichen möglichen Ansprüchen Dritter insoweit frei.

10.5 Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Kunde dies vibs.media nach Kenntnis unverzüglich mitzuteilen. vibs.media hat in diesem Fall in einem für den Kunden zumutbaren Umfang und in Absprache mit dem Kunden das Recht, nach eigener Wahl entweder die vertraglichen Leistungen so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich herausfallen, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entsprechen, oder die Befugnis zu erwirken, dass sie uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden können.

10.6 Die Durchsetzung von Mängelhaftungsansprüchen ist davon abhängig, dass Mängel schriftlich vibs.media gegenüber angezeigt wurden und reproduzierbar unverzüglich nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet und nachvollzogen werden können.

10.7 Der Gewährleistungsanspruch entfällt, soweit der Kunde ohne Zustimmung von vibs.media Arbeitserzeugnisse selbst ändert oder durch Dritte ändern lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die noch in Rede stehenden Mängel nicht durch die von ihm oder dem Dritten vorgenommenen Änderungen verursacht wurden.

10.8 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit der Abnahme der Arbeitsergebnisse. Längere gesetzliche Verjährungsfristen für Haftungs- und Garantieansprüche bleiben unberührt.

11 Haftung

11.1 vibs.media haftet für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen, unbegrenzt.

11.2 vibs.media haftet darüber hinaus für die dem Kunden im Zusammenhang mit der Leistungserbringung entstandenen Schäden, soweit diese durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind. In diesem Fall ist die Haftung von vibs.media auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

11.3 Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei der Haftung für Personenschäden und bei der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11.4 Das Risiko der Rechtsmäßigkeit der durchgeführten Leistungen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Werbemaßnahmen gegen die Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Jedoch ist vibs.media verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden. Der Kunde stellt vibs.media von Ansprüchen Dritter frei, wenn vibs.media auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden ihre Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Werbemaßnahmen mitgeteilt hat.

11.5 Erachtet vibs.media für die durchzuführenden Maßnahmen eine rechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt der Kunde nach Abstimmung die Kosten.

11.6 In keinem Fall haftet vibs.media wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. vibs.media haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc.

11.7 Der Kunde ist verpflichtet, wirksame Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von Schäden zu treffen. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der vibs.media insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

11.8 Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von vibs.media.

12 Höhere Gewalt, Verzögerungen

12.1 vibs.media ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

12.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Kunden zuzurechnende Dritte etc.) hat vibs.media nicht zu vertreten und berechtigen vibs.media, den Termin für das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.

12.3 Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Aussperrungen Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen, Pandemien, behördliche Anordnungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von vibs.media nicht zu vertretende Umstände wie insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder allgemeine Störungen der Telekommunikation und die Zerstörung datenführender Leitungen oder Infrastruktur. Hackerangriffe und ähnliche Ereignisse gelten dann als höhere Gewalt, wenn sie auch durch den Einsatz von angemessenen Schutzmaßnahmen nach den anerkannten Regeln der Technik nicht vermeidbar waren.

12.4 Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

13 Nutzungsrechte

13.1 vibs.media räumt dem Kunden an den für ihn individuell hergestellten Arbeitserzeugnissen ein einfaches, räumlich und zeitlich unbeschränktes Recht ein, diese bestimmungsgemäß zu nutzen. Ist Software Gegenstand der Leistungen, gelten die §§ 69 d und 69 e UrhG. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, umfasst die bestimmungsgemäße Nutzung die bloße Verwendung der Arbeitserzeugnisse. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.

13.2 Der Quellcode und offene Dateien werden dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt.

13.3 Es ist dem Kunden untersagt, die Arbeitserzeugnisse von vibs.media oder Teile davon als Grundlage für die Entwicklung und den Vertrieb ähnlicher Anwendungen, Produkte oder Internetseiten zu verwenden.

13.4 Sollte davon abweichend individuell eine Übertragung von ausschließlichen Nutzungsrechten vereinbart worden sein, sind von der Ausschließlichkeit nicht die für die Umsetzung von vibs.media entwickelten und benutzten Hilfsmittel sowie die zugrundeliegenden Datenverarbeitungsprogramme/-funktionen und sonstige allgemein gebräuchlichen Werkzeuge umfasst.

13.5 Eine Übertragung der Rechte an Dritte und Unterlizenzierungen sind untersagt.

13.6 Die Arbeitsergebnisse können Bestandteile enthalten, die von Dritten als Open Source Software lizenziert wurden. Für Open Source Software gelten die jeweiligen Lizenzbestimmungen im Zweifel ausschließlich. Insoweit sind diese Geschäftsbedingungen auf Open Source Software nicht anwendbar.

13.7 Bis zur vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden die Nutzung der erstellten Arbeitsergebnisse nur widerruflich gestattet. vibs.media kann die Nutzung solcher Leistungen, mit deren Vergütung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges untersagen.

14 Freistellung

14.1 Die Parteien werden einander von jedweden rechtlichen Auseinandersetzungen mit Dritten wegen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Vertragsparteien und jedem etwaigen Verfahrensfortgang unverzüglich in Textform berichten und miteinander abstimmen, wie weiter verfahren werden soll.

14.2 Der Kunde stellt vibs.media für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzungen und/oder Verletzungen von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit der Vertragsparteien von sämtlichen sich daraus ergebenden Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei und verpflichtet sich, alle etwaigen Kosten, die vibs.media durch die Inanspruchnahme Dritter entstehen, zu ersetzen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen insbesondere die Kosten einer angemessenen Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung, die vibs.media entstehen sollten.

15 Abwerbeverbot

15.1 Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter von vibs.media abzuwerben oder ohne Zustimmung von vibs.media anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde eine von vibs.media der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

16 Referenznennung

16.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden als Referenz auf den Webseiten, in Präsentationen und anderen Medien von vibs.media genannt zu werden. vibs.media darf ferner die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Für den Zweck dieser Referenznennung erteilt der Kunde vibs.media ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an seinen Marken und Unternehmenszeichen.

17 Geheimhaltung und Datenschutz

17.1 Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen vor oder bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekannt werdenden Informationen in Bezug auf den Vertrag oder dessen Durchführung, die rechtlich geschützt sind oder Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse enthalten oder als vertraulich bezeichnet sind, auch über das Vertragsende hinaus vertraulich zu behandeln, es sei denn, sie sind ohne Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt. Die Parteien belehren ihre Mitarbeiter und sonst eingesetzten Personen über die Geheimhaltungsbedürftigkeit der Informationen.

17.2 Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf die andere Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail – zulässig.

17.3 vibs.media verarbeitet die zur Auftragsabwicklung erforderlichen Daten des Kunden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien zusätzlich einen Auftragsverarbeitungsvertrag.

18 Abtretung, Aufrechnung

18.1 Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

18.2 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend machen.

18.3 Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

19 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

19.1 Auf vorliegende Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis richtet sich der Gerichtsstand ausschließlich nach dem Sitz von vibs.media. vibs.media ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

20 Sonstiges

20.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

20.2 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.

20.3 Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen und Zusätze dieses Vertrages haben nur Gültigkeit, wenn sie zwischen den Vertragsparteien in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Vertragsbestimmung.

20.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Fall einer Vertragslücke.

B. Ergänzende Bestimmungen für agile Softwareentwicklung, Webdesign, Webprogrammierung

1 Leistungsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für sämtliche Leistungen von vibs.media im IT-Bereich, insbesondere für Entwicklungs- und Programmierungsleistungen. Im Falle von Widersprüchen zu den Regelungen im Abschnitt A gehen die Regelungen dieses Abschnitts B vor.

1.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung durch vibs.media auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.

1.3 vibs.media greift bei der Leistungserbringung auf die agile Entwicklungsmethode „SCRUM“ zurück, bei der eine Entwicklung in aufeinanderfolgenden, kurzen Iterationen („Sprints“) nach den Vorstellungen des Kunden konzipiert, entwickelt und abgestimmt wird. Die vom Kunden initial geäußerten groben Vorstellungen hinsichtlich Leistungsinhalt (sog. „User Stories“) definieren lediglich einen unverbindlichen Projektrahmen. Der konkrete Leistungsinhalt wird während der Entwicklung durch den Product Owner des Kunden fortlaufend angepasst.

1.4 Grundsätzlich ist vibs.media in der Wahl der verwendeten Arbeitsmittel und Technologien frei und darf auch Open Source Software und Software von Dritten einsetzen, sofern der Kunde diese vereinbarungsgemäß nutzen kann. Hinsichtlich des Einsatzes von Open Source gilt A Ziffer 13. 6 dieser Geschäftsbedingungen.

1.5 vibs.media kann sich zur Erbringung der geschuldeten Leistungen der Hilfe von freien Mitarbeitern und Subunternehmern bedienen.

2 Vertretungsberechtigte Personen

2.1 In Ergänzung der Regelung in A Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen benennt der Kunde einen Product Owner, der auf operativer Ebene die verbindlichen Entscheidungen zur Projektsteuerung und zum Projektmanagement für den Kunden trifft. Der Kunde ist in Person seines Product Owners für die Projektsteuerung und das Projektmanagement verantwortlich und erteilt vibs.media die Weisungen zur Umsetzung der Anforderungen. Der Kunde bevollmächtigt den Product Owner insbesondere dazu, Entscheidungen zu Änderungen oder Erweiterungen in Bezug auf den Leistungsgegen-stand und die damit zusammenhängende Beauftragung von Mehraufwänden treffen zu können.

3 Leistungserbringung, Leistungsänderungen

3.1 Der Product Owner des Kunden wird die Leistungsinhalte während der Entwicklung stetig konkretisieren und fortlaufend inklusive Änderungen im Product Backlog dokumentieren. Änderungen, die umgesetzt, jedoch nicht dokumentiert wurden, gelten gleichwohl als vom Kunden verbindlich beauftragt, wenn sie vom Kunden nicht spätestens in dem auf die jeweilige Entwicklung anschließenden Sprint Review in Textform beanstandet werden. Der Kunde ist entsprechend verpflichtet, sämtliche in einem Sprint angefallenen Aufwände zu vergüten, soweit er diese im jeweils anschließenden Sprint Review nicht beanstandet hat.

3.2 Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, sind sämtliche Änderungswünsche vom Kunden vor ihrer Umsetzung in Textform an vibs.media zu übermitteln. Das weitere Verfahren richtet sich nach A Ziffer 3 dieser Geschäftsbedingungen.

3.3 Änderungen, die in einem Festpreisprojekt umgesetzt, deren Freigabe jedoch nicht dokumentiert wurde, gelten gleichwohl als vom Kunden verbindlich beauftragt, wenn sie vom Product Owner nicht spätestens in dem auf die jeweilige Entwicklung an-schließenden Sprint Review in Textform beanstandet werden. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche in einem Sprint angefallenen Aufwände zu vergüten, soweit diese im jeweils anschließenden Sprint Review nicht beanstandet wurden.

4 Vergütung

4.1 Angebote von vibs.media sind als reine Kostenschätzungen freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich eine Festpreisvereinbarung als „Festpreis“ in Textform getroffen wurde.

4.2 Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlich geleistetem Aufwand bzw. bei einer Festpreisvereinbarung nach der im Angebot vereinbarten Staffel. Ist keine Staffel vereinbart, so gilt A Ziffer 5.4 dieser Geschäftsbedingungen.

4.3 Sollte sich während des Projekts herausstellen, dass der für den Festpreis kalkulierte Aufwand für die Umsetzung des initial vereinbarten Leistungsumfangs nicht ausreichen sollte, so teilen sich die Vertragsparteien das Kalkulationsrisiko. Alle Aufwände, die über den vereinbarten Festpreis hinaus anfallen, werden dem Kunden mit 50% der in A § 5 Abs.1 dieser Geschäftsbedingungen genannten Sätze berechnet. Ausgenommen hiervon sind Mehraufwände gemäß B § 3 Absatz 2, die nicht in den vereinbarten Leistungsumfang fallen.

5 Kündigung

5.1 Der Kunde kann bis zur Beendigung der beauftragten Arbeiten jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Kunde, so ist vibs.media berechtigt, die bis zum Zeitpunkt der Kündigung geleisteten Aufwände abzurechnen; für zusätzliche Aufwendungen, die vibs.media durch die fristlose Kündigung hat, zahlt der Kunde darüber hinaus an vibs.media pauschal einen Betrag in Höhe von 5% des restlichen beauftragten Budgets (brutto), sofern vibs.media nicht gem. § 648 BGB einen höheren Vergütungsanspruch nachweisen kann.

6 Abnahme
6.1 Sollten abweichend von B Ziffer 1.2 werkvertragliche Leistungen vereinbart sein, wird vibs.media dem Kunden die fertiggestellten Arbeitserzeugnisse gemäß A Ziffer 9 zur Abnahme bereitstellen. In diesem Fall unterliegt jeder einzelne Sprint einer Teilabnahme.

C. Ergänzende Bestimmungen für die Erstellung von Content und Design

1 Leistungsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für sämtliche Leistungen von vibs.media in Bezug auf die Erstellung von Content und Design. Im Falle von Widersprüchen zu den Regelungen im Abschnitt A gehen die Regelungen dieses Abschnitts C vor.

1.2 Die Einstellung und Veröffentlichung von Content und Design gehören ohne explizite Vereinbarung nicht zu den Leistungspflichten von vibs.media.

2 Konzeptionierung

2.1 Zur Leistungserbringung erstellt vibs.media zunächst einen Entwurf für den Content („Entwurf“) bzw. ein Konzept für das Design („Konzept“), welchen bzw. welches der Kunde durch Erklärung in Textform abnimmt. vibs.media setzt danach die Leistung auf Grundlage und im Rahmen des Entwurfs bzw. des Konzepts um.

3 Beratung des Kunden

3.1 Bei der Leistungserbringung berücksichtigt vibs.media, welche Zielgruppen durch die Inhalte angesprochen werden sollen und welche Zwecke der Kunde mit den Inhalten verfolgt. Zu den Vor- und Nachteilen einzelner inhaltlicher, gestalterischer und funktionaler Merkmale wird vibs.media den Kunden ebenso beraten wie über allgemeine Erkenntnisse, die vibs.media von den Gewohnheiten und Bedürfnissen von Internetnutzern – zum Beispiel im Hinblick auf Ladezeiten sowie auf die Gewichtung von Texten und grafischen Elementen – gewonnen hat.

3.2 Branchenspezifische Kenntnisse werden von vibs.media nicht erwartet. vibs.media ist insbesondere nicht verpflichtet, durch Erhebungen, Untersuchungen oder andere Mittel der Marktforschung spezifische Erkenntnisse über die Gewohnheiten und das Nutzerverhalten von Personen zu gewinnen, die zu den Zielgruppen zählen.

4 Inhaltliche und gestalterische Leistungen, Haftung

4.1 vibs.media erarbeitet die im Angebot angegebene Anzahl von Alternativvorschlägen für die inhaltliche bzw. grafische Gestaltung.

4.2 Soweit vom Kunden gewünscht, berücksichtigt vibs.media Vorgaben, die sich aus dem Corporate Design des Kunden ergeben sowie aktuelle Erkenntnisse über Gewohnheiten, Trends und Entwicklungen im Bereich des Webdesigns und der allgemeinen Gebrauchsgrafik.

4.3 vibs.media wird mit dem Kunden die Bildschirmauflösung sowie die Internet-Browser oder Apps abstimmen, auf die das Design zu optimieren ist.

4.4 In keinem Fall haftet vibs.media wegen des von ihr erstellten Contents und Designs enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe, etc. oder insgesamt für deren Rechtmäßigkeit. Es obliegt dem Kunden, diese vor deren Veröffentlichung selbst rechtlich überprüfen zu lassen.

5 Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde stellt vibs.media die in Content oder Design einzubindende oder anzupassende Inhalte fertig und auf eigene Kosten zur Verfügung, soweit diese nicht ausdrücklich Gegenstand der Leistungserbringung sind.

5.2 Der Kunde stellt sicher, dass von ihm gelieferte Inhalte den technischen Anforderungen entsprechen, eine hinreichende Qualität und Auflösung haben und keine Schutzrechte Dritter verletzen.

5.3 Der Kunde ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Entwicklung und Herstellung der Inhalte verpflichtet. Soweit Testläufe oder Abnahmetests, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte notwendig oder zweckmäßig werden, wird der Kunde sachkundige Mitarbeiter zur Teilnahme an den Zusammenkünften abstellen, die bevollmächtigt sind, alle notwendigen oder zweckmäßigen Entscheidungen zu treffen. Die Regelung zum Projektmanagement in A Ziffer 4 dieser Geschäftsbedingungen bleibt unberührt.

5.4 Sofern vibs.media dem Kunde Vorschläge, Entwürfe, Testversionen oder Ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde dem vibs.media jeweils unverzüglich mitteilen.

5.5 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planungen und dergleichen ändert oder abbricht, bzw. die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, wird er vibs.media alle dadurch anfallenden Kosten ersetzen und vibs.media von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

D. Ergänzende Bestimmungen für die Betreuung von Social Media Kanälen

1 Leistungsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten für sämtliche Leistungen von vibs.media in Bezug auf die Betreuung von Social-Media-Kanälen des Kunden. Je nach Angebot besteht die Leistung von vibs.media in der Konzeptionierung, Erstellung (siehe Teil C. dieser Geschäftsbedingungen) und Veröffentlichung von Inhalten („Content“), der Erarbeitung einer Social Media Strategie („Strategie“), in der Konzeptionierung und Umsetzung von Social Media Advertising („Advertising“) oder der Social Media Analyse („Analyse“). Die Leistungen erbringt vibs.media auf dienstvertraglicher Grundlage.

1.2 Im Falle von Widersprüchen zu den Regelungen im Abschnitt A oder Abschnitt C gehen die Regelungen dieses Abschnitts D vor.

2 Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Soweit erforderlich, stellt der Kunde vibs.media die Zugangsdaten zu den vertragsgegenständlichen Social Media Kanälen zur Verfügung bzw. trägt dafür Sorge, dass vibs.media bzw. ein entsprechend benannter Mitarbeiter mit Administrationsrechten ausgestattet wird.

2.2 Ist vibs.media zur Veröffentlichung von Content verpflichtet, lizensiert der Kunde die erforderlichen Nutzungsrechte an Fotografien, Grafiken, Videos, oder Texten Dritter, die für die Veröffentlichung von Beiträgen erforderlich sind selbst. Der Kunde informiert vibs.media umfassend über etwaig einzuhaltende Lizenzbestimmungen. Das gilt insbesondere für in Beiträgen anzugebenden Urheberrechtsnachweise.

3 Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse

3.1 vibs.media wahrt bei der Kommunikation in den Social Media Kanälen des Kunden stets die nötige Diskretion. Geschäftsgeheimnisse und andere vertrauliche Interna, soweit sie vibs.media als solche bekannt werden, werden von vibs.media weder veröffentlicht noch diskutiert.

4 Reporting

4.1 vibs.media unterstützt den Kunden bei der Entwicklung von Reports zur Durchführung von Controlling-Maßnahmen durch den Kunden anhand der Spezifikationen und Zielsetzungen des Kunden.

4.2 Sofern vereinbart, wird vibs.media Reportings auf Grundlage eigener Analysen erstellen und dem Kunden in dem im Angebot festgelegten, Intervall zur Verfügung stellen. Die Reports werden als Grundlage für weitere Beratungsleistungen herangezogen.

5 Vertragslaufzeit/Vergütung

5.1 Sind monatlich zu zahlende Paketpreise vereinbart, ist die Vergütung jeweils im Voraus am jeweiligen Monatsersten zur Zahlung fällig. Gerät der Kunde mit mindestens zwei monatlich zu zahlenden Vergütungen in Zahlungsverzug, kann vibs.media das Vertragsverhältnis aus besonderem Grund kündigen. Die monatlichen Paketpreise bis zum Ende der Vertragslaufzeit stehen vibs.media als Schadensersatz zu.

5.2 Nicht durch den Kunden während der Vertragslaufzeit genutztes oder abgerufenes Kontingent verfällt und ist zu vergüten.

5.3 Der Vertrag hat die im Angebot festgelegte Vertragslaufzeit und kann nicht ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich nicht automatisch und muss nicht gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt unberührt.

E. Ergänzende Bestimmungen für SEO und SEA

1 Leistungsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für sämtliche Leistungen von vibs.media im Bereich der Suchmaschinenoptimierung (SEO) und der Suchmaschinenwerbung (SEA). Im Falle von Widersprüchen zu den Regelungen im Abschnitt A gehen die Regelungen dieses Abschnitts E vor.

1.2 Ziel der SEO-Leistungen ist es, dass die im Internet abrufbare Webseite des Kunden bei der Eingabe bestimmter, zwischen den Parteien vereinbarter relevanter Suchbegriffe (im Folgenden Keywords) in Suchmaschinen durch den Suchmaschinennutzer auf einer höheren Position gelistet werden, als dies derzeit der Fall ist. Eine bestimmte Suchmaschinenplatzierung wird nicht geschuldet. Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich spezifiziert, bezieht sich die Beratung allein auf Google.

1.3 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der ersten Änderungen bis zu 12 Monate nach Umsetzung aller von vibs.media vorgeschlagenen Änderungen dauern kann. Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Suchmaschinenplatzierung von einer Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus dem Index der jeweiligen Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.

1.4 vibs.media bemüht sich darum, sämtliche Maßnahmen konform zu den Richtlinien der jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können und dass dies keine mangelhafte Leistung durch vibs.media darstellt. Dies gilt insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen von vibs.media in Kenntnis der Richtlinien explizit freigegeben hat.

2 Durchführung von SEA-Kampagnen

2.1 vibs.media wird auf der Grundlage der aktuellen Analyse- und Trackingzahlen der bereits eingesetzten Werbenetzwerke des Kunden eine Analyse des Marketingpotentials erstellen und hierauf aufbauend Empfehlungen für eine Marketingkampagne entwickeln.

2.2 vibs.media wird die Kampagnen entwickeln und in den im Angebot festgelegten Marketingkanälen einrichten.

2.3 Nach der Einrichtung übernimmt vibs.media das Management der Kampagne. Hierbei können Erweiterungen, Änderungen und Ergänzungen zur Optimierung vorgenommen werden. vibs.media schuldet zur Optimierung der Kampagne ein redliches Bemühen. In keinem Fall schuldet vibs.media jedoch einen bestimmten Marketingerfolg, eine konkrete Veränderung an Analyse- oder Verkaufszahlen oder eine messbare Verbesserung der Performance der Marketingkampagnen des Kunden.

3 Beratung für Onpage-Maßnahmen

3.1 Im Rahmen der Onpage-Optimierung wird vibs.media den Kunden nach eigenem Er-messen hinsichtlich der Seitenstruktur und/oder den Inhalt der Website, deren Titel, Überschriften, Meta-Daten, Bildbeschreibungen usw. beraten und Empfehlungen für Veränderungen geben. Je nach Bedarf wird vibs.media den Kunden auch im Hinblick auf Web-Analyse-Tools (zB Google Analytics), Social Media und andere Website-nahe Themen beraten.

3.2 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Kunde für die Umsetzung der Vorschläge, insbesondere für eine möglicherweise empfehlenswerte Modifikation des Quelltexts der Website, selbst verantwortlich.

3.3 Für den Fall von Veränderungen eines SEO-relevanten Parameters, wesentlichen Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Problemen im Rahmen des Google Webmaster Tools oder einer plötzlich auftretenden Verschlechterung der Suchmaschinen-Platzierung wird vibs.media den Kunden innerhalb der Laufzeit des Vertrags kurzfristig zum weiteren Vorgehen beraten, Möglichkeiten der Abhilfe vorschlagen und den Kunden bei der Umsetzung bestmöglich unterstützen.

4 Offpage-Leistungen

4.1 vibs.media wird prüfen, ob die Quantität und/oder Qualität der Verlinkung (Backlinks) der Website verbessert werden kann und entsprechende Empfehlungen aussprechen (Offpage-Optimierung).

4.2 Nach Absprache mit dem Kunden bemüht sich vibs.media um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von Backlinks. Eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks wird nicht geschuldet. Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, umfasst die Offpage-Optimierung auch die Buchung von Verlinkungen von Internetseiten Dritter gegen Entgelt.

4.3 Einzelheiten der vereinbarten Offpage-Optimierung, insbesondere in Bezug auf die Arten von externen Verlinkungen, Vergütungen für den Linkkauf etc. legen die Parteien einvernehmlich fest.4.4 Abschnitt E Ziffer 3.4 findet entsprechende Anwendung.

5 Prüfung, Reporting

5.1 vibs.media wird dem Kunden einen monatlichen Bericht („Report“) liefern, aus dem sich das aktuelle Ranking der Website in den vertragsgegenständlichen Suchmaschinen und die Backlink-Anzahl entnehmen lassen.

5.2 vibs.media wird im Rahmen einer täglichen automatisierten Prüfung SEO-relevante Parameter (insbesondere Listung bei Google) auf relevante Veränderungen untersuchen. Stellt vibs.media wesentliche Veränderungen der überprüften Parameter fest, wird er den Kunden hierüber informieren.

5.3 Sofern der Kunde vibs.media entsprechende Zugangsdaten zur Verfügung gestellt hat, wird vibs.media einmal monatlich die Daten in den Google Webmaster Tools auf etwaigen Handlungsbedarf hin überprüfen und den Kunden hierüber in angemessenem Umfang zeitnah informieren.

6 Pflichten des Kunden

6.1 Der Kunde wird vibs.media bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Websites und mögliche Suchbegriffe liefern. Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. Dies umfasst insbesondere die Pflicht, von vibs.media vorgeschlagene Keywords auf ihre Zulässigkeit hin zu überprüfen. Widerspricht der Kunde von vibs.media vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als freigegeben.

6.2 Soweit der Kunde vibs.media mit der Umsetzung von Maßnahmen der Onpage-Optimierung beauftragt, hat der Kunde vor Beginn der Programmierarbeiten seine Daten zu sichern und nach Abschluss die Funktionsfähigkeit seiner Website zu überprüfen, bevor die aktualisierte Version online gestellt wird. Darüber hinaus wird der Kunde auch seine übrigen Daten, insbesondere seine Benutzerdaten, in regelmäßigen Abständen, mindestens täglich, sichern.

6.3 Der Kunde wird vibs.media bei der Durchführung sämtlicher Marketingaktivitäten unterstützen und vibs.media alle für die Planung und Durchführung der Marketingkampagnen wichtigen Informationen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen.6.4 Der Kunde wird vibs.media vorhandene Analysedaten zur Verfügung stellen und, sofern notwendig, Zugänge zu bestehenden Konten der genutzten Werbenetzwerke einrichten.

7 Nutzungsrechte

7.1 vibs.media behält sich alle Urheberrechte an den von ihm erstellten Konzepten, Programmierarbeiten und sonstigen Arbeitsergebnissen vor. Dem Kunden wird mit Blick auf die für ihn erstellten Arbeitsergebnisse ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Dies schließt ein Bearbeitungsrecht mit ein.

8 Gewährleistung

8.1 vibs.media wird lediglich beratend und unterstützend tätig. Für die Gewährleistung im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, wobei Ansprüche des Kunden gegen den vibs.media wegen Schlechtleistung oder Mängeln in der Ausführung der Dienstleistungen sechs Monate nach Anspruchsentstehung und Kenntnis bzw. grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Unkenntnis der den Anspruch begründenden Umstände verjähren.

F. Besondere Bestimmungen für Audio- und/oder Filmproduktionen

1 Leistungsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Bedingungen dieses Abschnitts gelten ergänzend für sämtliche Leistungen von vibs.media im Bereich von Filmproduktionen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Leistungserbringung durch vibs.media auf dienstvertraglicher Basis nach Aufwand.

1.2 Im Falle von Widersprüchen zu den Regelungen im Abschnitt A gehen die Regelungen dieses Abschnitts F vor.1.3 Sofern für die vertragliche Leistungserbringung relevant, werden die Leistungsergebnisse dahingehend ausgerichtet, dass diese mit einem zum Zeitpunkt der Erstellung aktuellen, gängigen Playern, Browsern in einer üblichen Auflösung unter Verwendung gängiger Betriebssysteme o. Ä. korrekt abgespielt oder angezeigt werden und funktionieren.

2 Änderungswünsche, Mehraufwand

2.1 Bei Audio- oder Filmproduktionen beinhaltet das Angebot eine Korrekturschleife in der Postproduktion. Ausgenommen sind Autorenkorrekturen und Änderungen, die vom Storyboard oder den vereinbarten Leistungen abweichen oder zuvor bereits freigegeben wurden.

3 Nutzungsrechte

3.1 Abweichend von der allgemeinen Regelung in A Ziffer 13.1 dieser Geschäftsbedingungen gilt in Bezug auf Filmproduktionen die Nutzungsrechteübertragung nur für die im Film verwendeten Szenen. Sofern in der Leistungsbeschreibung des Angebots nicht anders angegeben, sind Rechte am Rohmaterial davon ausgenommen und verbleiben.